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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Allgemeine Bestimmungen 

1.1. Geltungsbereich

1.1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geltend für den gesamten Geschäftsverkehr der Dodler Consulting (nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt).

1.1.2. Diese AGB dienen der ergänzenden Regelung und Klarstellung des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem einzelnen mit dem jeweiligen Auftraggeber (aus Gründen der Einfachheit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter) geschlossenen Vertrag richtet. Haben die Vertragsparteien Vereinbarungen getroffen, welche von diesen AGB abweichen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

1.1.3. Abweichende und entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht akzeptiert.

1.2. Leistungsangebot der Auftragnehmerin

1.2.1. Die Auftragnehmerin bietet als Marketingunternehmen ihren Auftraggebern eine umfangreiche Betreuung im Bereich Online Marketing.

1.2.2. Unter anderem werden die nachfolgenden Leistungen angeboten:

  • Suchmaschinenoptimierung: SEO-Beratung und SEO-Analysen
  • Content-Marketing: Erstellung von Texten, Erstellung von Marketing-Funneln
  • Coaching: Suchmaschinenoptimierung, WordPress, SEO-Texterstellung, Funnel-Marketing,

1.2.3. Die genaue Festlegung der von der Auftragnehmerin für den Auftraggeber zu erbringenden Leistungen erfolgt im jeweils zwischen den Parteien zu schließenden Individualvertrag.

1.2.4. Die Auftragnehmerin ist nach freiem pflichtgemäßem Ermessen dazu berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.

1.2.5. Ein konkreter Erfolg ist durch die Auftragnehmerin nur geschuldet, wenn sich ein solcher aus der Art der beauftragten Leistungen ergeben kann. Bei reinen Beratungstätigkeiten kann die Auftragnehmerin eine erfolgreiche Umsetzung ihrer Ratschläge und Empfehlungen durch den Auftraggeber nicht gewährleisten.

1.3. Vertragsschluss und Vertragsinhalt

1.3.1. Produkt- und Leistungsbeschreibungen, Preislisten und Werbematerialien des Auftragnehmers stellen kein rechtsverbindliches Angebot desselben dar. Der Auftraggeber gibt durch Gegenzeichnung und Übergabe bzw. Übersendung des Auftragsformulars an den Auftragnehmer ein verbindliches Angebot diesem gegenüber ab. Ein Vertragsschluss kommt dann zustande, wenn der Auftragnehmer das Angebot ausdrücklich (z.B. durch Unterzeichnung oder Auftragsbestätigung per Post oder E-Mail) annimmt oder mit der Vertragsausführung beginnt (z.B. Vereinbarung eines Termins für eine SEO-Strategieberatung).

1.3.2. Falls die Parteien eine Anzahlung seitens des Auftraggebers vereinbart haben, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen bis zum Eingang der Anzahlung zu verweigern. Verspätet sich der Eingang der Anzahlung aus Gründen, welche die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, verschieben sich vereinbarte Fristen und Fälligkeiten entsprechend nach hinten. Die Auftragnehmerin hat hierfür nicht einzustehen.

1.3.3. Der Tätigkeitsumfang und die konkret zu erbringenden Leistungen sowie das vom Auftraggeber zu zahlende Honorar richten sich nach den jeweiligen Vereinbarungen des Vertrages. Leistungsbeschreibungen und -darstellungen sind, soweit sie im Vertrag enthalten sind, nur dann als verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung anzusehen, wenn diese explizit als solche gekennzeichnet sind.

1.4. Vergütung

1.4.1.Die Vergütung der Auftragnehmerin ergibt sich aus dem Angebot.

1.4.2.Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist bei Dauerschuldverhältnissen mit wiederkehrender Leistungserbringung durch den Auftragnehmer (z.B. Coaching mit mehreren Unterrichtseinheiten, Beratung, etc.) die Vergütung jeweils zum Monatsersten des auf die Leistungserbringung folgenden Monates zur Zahlung fällig.

1.4.3.Bei Werkleistungen (z.B. Erstellung Website) erfolgt die Abrechnung vorbehaltlich entgegenstehender individualvertraglicher Regelungen nach Fertigstellung und Abnahme des Werkes. Die Auftragnehmerin ist berechtigt bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Weitergehende und/oder abweichende Regelungen zu Zahlungsmodalitäten (z.B. Abschlagszahlungen) bleiben dem jeweiligen Individualvertrag und besonderen Bestimmungen dieser AGB vorbehalten.

1.5. Abnahme

1.5.1.Sofern von der Auftragnehmerin die Erstellung eines Werkes geschuldet ist (z.B. Erstellung Website, etc.), ist der Auftraggeber verpflichtet das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen.

1.5.2.Die Auftragnehmerin zeigt dem Auftraggeber die Fertigstellung des Werkes und die Abnahmebereitschaft mindestens in Textform per Email an.

1.5.3.Die Abnahme gilt auch ohne förmliche Erklärung des Auftraggebers als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Werk in Gebrauch genommen oder an Dritte überlassen hat, ohne zuvor unter Nennung mindestens eines Mangels die Abnahme verweigert zu haben.

1.5.4.Die Abnahme des Werkes gilt auch als erfolgt, wenn die Auftragnehmerin dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels die Abnahme verweigert hat.

1.6. Allgemeine Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1.6.1. Sofern zur Erreichung des Vertragszweckes die Bereitstellung und Überlassung von Informationen, Daten, Rohmaterialien, Unterlagen, Vorlagen und Entwürfen, etwaige Einwilligungen Dritter und etwaige Lizenzrechte sowie etwaiges Text-, Bild- und Tonmaterial erforderlich ist, stellt der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer kostenfrei in branchenüblicher Qualität rechtzeitig zur Verfügung. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den zeitlichen Rahmen für die Zurverfügungstellung unter angemessener Berücksichtigung der Belange des Auftraggebers festzulegen. Weitergehende oder konkretisierende individualvertragliche Regelungen sind möglich.

1.6.2. Wurde der Auftragnehmer mit der Erstellung, Entwicklung und/oder Gestaltung von Webseiten und damit zusammenhängenden Tätigkeiten beauftragt oder übernimmt er für den Auftraggeber sonstige Tätigkeiten im Bereich Gestaltung und Design (z.B. Corporate-Identity, Corporate-Design, Produktdesign, Logoentwicklung, etc.), hat der Auftraggeber zudem möglichst konkret seine gestalterischen Vorstellungen und Konzepte für das zu erstellende Werk (z.B. Webseite, Muster-Designvorlagen, etc.) mitzuteilen. Ebenfalls ist mitzuteilen auf welche Zielgruppe das zu erstellende Werk ausgerichtet sein soll.

1.6.3. Sofern die Tätigkeit des Auftragnehmers auf vorbestehenden Werken (z.B. Schriftarten für die Erstellung von Visitenkarten, Designs von vorbefassten Designern oder Entwicklern, etc.) aufbauen soll, obliegt es dem Auftraggeber die hierfür erforderlichen Rechte einzuholen, sofern im Vertrag keine hiervon abweichenden Regelungen getroffen wurden. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf die erforderliche Rechteeinholung hinweisen. Der Auftraggeber verpflichtet sich den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen freizustellen, die diesem gegenüber aufgrund einer Verletzung gegen etwaige Rechte an zu verwendenden Werken, welche von der Auftragnehmerin auf Weisung des Auftraggebers für die Leistungserbringung verwendet wurden, geltend gemacht werden.

1.6.4. Sofern für die Vertragsdurchführung Analysen durch den Auftragnehmer durchgeführt werden müssen (z.B. im Rahmen von SEO-Analysen, DSGVO-Konformität, etc.) hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer sämtliche hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen zu überlassen, sowie etwaig benötigte Zugriffsrechte auf Programme und IT- Umgebungen zu gewähren.

1.6.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer den aus einer Verletzung der vorgenannten Mitwirkungs- oder Bereitstellungspflicht entstehenden Schaden zu ersetzen. Wurde zwischen den Parteien individualvertraglich ein verbindlicher Zeitplan für die Leistungserbringung festgelegt, ist dieser gegebenenfalls anzupassen. Sofern der Vertragszweck noch erreichbar ist, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Erfüllung der Mitwirkungs- oder Bereitstellungspflicht setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist oder soweit eine solche entbehrlich ist, ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurück zu treten oder das gesamte vertraglich vereinbarte Honorar in Rechnung zu stellen. Im letzteren Fall ist die Auftragnehmerin verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen weiter auszuführen, sobald der Auftraggeber seiner Mitwirkungs- oder Bereitstellungspflicht nachgekommen ist.Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer einen hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen und eine Vergütung zu zahlen, die den bis zum Zeitpunkt des Rücktritts erbrachten Leistungen entspricht.

1.6.6. Etwaige vom Auftraggeber im Rahmen der Vertragserfüllung überlassene Daten und/oder Gegenstände sind seitens der Auftragnehmerin nicht gesondert versichert. Es obliegt dem Auftraggeber für einen ausreichenden Versicherungsschutz der überlassenen Daten und/oder Gegenstände zu sorgen.

1.7. Verhaltens- und Rücksichtnahmepflichten des Auftraggebers

1.7.1. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm an die Auftragnehmerin zum Zwecke der Vertragsdurchführung übergebenen Daten und Unterlagen, insbesondere etwaige Entwürfe und Designs, nicht gegen Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter, insbesondere Marken-, Firmen- und Urheberrechte verstoßen. Durch die Überlassung der Daten und Unterlagen an die Auftragnehmerin erklärt der Auftraggeber etwaige erforderlichen Rechte (z.B. Nutzungs- oder Lizenzrechte) eingeholt zu haben und über die Daten entsprechend verfügen zu dürfen. Sofern die Auftragnehmerin von Dritten wegen etwaiger Verstöße diesbezüglich in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin hiervon vollumfänglich frei.

1.7.2. Beim Überlassen von Daten, welche auf das Computersystem der Auftragnehmerin übertragen werden, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass diese nicht mit Schadsoftware (z.B. Viren, Würmer, Trojaner, etc.) behaftet sind. Der Auftraggeber ist der Auftragnehmerin zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dieser aus einer Verletzung der vorgenannten Pflicht entsteht.

1.8. Termine und Fristen

1.8.1. Verbindliche Vertragserfüllungsfristen und Termine müssen mindestens in Textform vereinbart sein.

1.8.2. Ist für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich oder vereinbart, verlängert sich eine vereinbarte Frist um die Zeit, die der Auftraggeber seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit für die Wiederaufnahme der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.

1.8.3. Bei Verzögerungen infolge von Veränderungen der Anforderungen des Auftraggebers verlängern sich die vereinbarten Leistungsfristen entsprechend.

1.9. Gewährleistung und Haftung

1.9.1.  Sofern von der Auftragnehmerin Werkleistungen (z.B. Erstellung einer Website, Bilder oder Videos, etc.) erbracht werden, richtet sich die Gewährleistung nach den hierfür einschlägigen gesetzlichen Regelungen.

1.9.2. Die Auftragnehmerin und ihre Erfüllungsgehilfen haften gegenüber dem Auftraggeber aus der Verletzung von Pflichten, welche keine wesentlichen Vertragspflichten sind, nur bei grob fahrlässigem Handeln oder bei Vorsatz. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

1.10. Eigenwerbung/Namensnennung

1.10.1. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, ist die Auftragnehmerin dazu berechtigt, den Auftraggeber sowie die für ihn erbrachte Leistung unter Darstellung der Leistung und etwaiger Unternehmenskennzeichen des Auftraggebers in üblichem Rahmen zum Zwecke der Eigenwerbung zu nennen.

1.10.2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich bei den erbrachten Leistungsergebnissen (z.B. Websites) an üblicher Stelle als Erstellerin zu nennen.

1.11. Verschwiegenheitsverpflichtung und Geheimhaltung

1.11.1. Die Auftragnehmerin wird alle ihr während ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen und mitgeteilten Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers nur im Rahmen der vertraglich geschuldeten Tätigkeit für den Auftraggeber verwenden. Als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse gelten dabei alle gesellschaftlichen oder betrieblichen Tatsachen, welche ohne Weiteres als geheimhaltungsbedürftig erkennbar sind. Die Offenbarung und/oder Weitergabe derartiger Informationen erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über diese Informationen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren.

1.11.2. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Kundennamen oder kundenbezogene Daten, welche sie durch die Tätigkeit für den Auftraggeber erhält, in keiner Weise für sich zu verwenden. Ausgenommen hiervon ist die Verwendung oder Weitergabe von Daten, die zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten der Auftragnehmerin erforderlich sind.

1.11.3. Auf Aufforderung des Auftraggebers hat die Auftragnehmerin sämtliche Unterlagen und Materialien, zu deren ordnungsgemäßer Aufbewahrung sie verpflichtet ist, unverzüglich und bei Beendigung der Zusammenarbeit unaufgefordert an den Auftraggeber herauszugeben oder zu vernichten/löschen.

2. Besondere Bestimmungen für Dienstverträge

Für Dienstverträge geltend ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnittes. Sofern besondere Bestimmungen dieses Abschnittes im Widerspruch zu den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB stehen, gehen die besonderen Bestimmungen den allgemeinen vor. Individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen den AGB in jedem Fall vor, unabhängig davon, ob diese den allgemeinen oder den besonderen Bestimmungen der AGB widersprechen.

2.1. Laufzeit und Kündigung

2.1.1. Sofern die Parteien einen Dienstvertrag (z.B: Beratung, Coaching, Analysen, Schulungen, ) abschließen, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen, wenn sich nicht aus dem Angebot der Auftragnehmerin etwas anderes ergibt.

2.1.2. Der Vertrag kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden.

2.1.3. Der Vertrag ist für beide Parteien jederzeit aus wichtigem Grund kündbar.

2.1.4. Ab dem Zeitpunkt der Kündigung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers. Bereits in Rechnung gestellte Leistungen werden anteilig bis zum Zeitpunkt der Kündigung abgerechnet.

2.2. Schulungsmaterialien

Sofern durch den Auftragnehmer dem Auftraggeber im Rahmen eines Coachings oder einer Beratung Materialien (z.B. Schulungsmaterialien, Übersichten, Präsentationen, etc.) überlassen werden, ist der Auftraggeber nicht berechtigt diese weiterzugeben, zu vervielfältigen, zu ändern, zu verbreiten und/oder öffentlich zugänglich zu machen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

2.3. Gewährleistung und Haftung

2.3.1. Dienstleistungen (z.B. Beratungen und Coaching) werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht. Die Auftraggeber haben es jedoch selbst in der Hand die von der Auftragnehmerin erteilten Ratschläge und Empfehlungen für sich selbst gewinnbringend umzusetzen. Die Auftragnehmerin übernimmt daher keine Gewähr oder Garantie dafür, dass die erbrachten Dienstleistungen zum vom Auftraggeber gewünschten Erfolg führen.

2.3.2. Kommt es aus Gründen, die keine der Parteien zu vertreten hat, nicht zur Durchführung einer Unterrichtseinheit, so herrscht zwischen den Parteien Einigkeit, dass zunächst eine Verschiebung der Unterrichtseinheit auf einen anderen Tag beabsichtigt ist. Hierbei sind bereits bestehende Buchungen der Auftragnehmerin zwingend zu berücksichtigen. Im Falle einer Verschiebung bleiben etwaige Folge- und Aufbautermine entsprechend bestehen, sofern eine Verschiebung auch dieser Termine nach Ermessen der Auftragnehmerin nicht die sinnvollere Alternative darstellt.

2.3.3. Die Auftragnehmerin hat nicht dafür einzustehen, wenn die erbrachte Dienstleistung aufgrund technischer, rechtlicher und/oder sonstiger Änderungen nachträglich unbrauchbar wird oder deren Brauchbarkeit in irgendeiner Art und Weise eingeschränkt wird.

3. Besondere Bestimmungen für Werkverträge mit gewerblichen Kunden

Für Werkverträge mit gewerblichen Kunden geltend ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnittes. Sofern besondere Bestimmungen dieses Abschnittes im Widerspruch zu den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB stehen, gehen die besonderen Bestimmungen den allgemeinen vor. Individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen den AGB in jedem Fall vor, unabhängig davon, ob diese den allgemeinen oder den besonderen Bestimmungen der AGB widersprechen.

3.1. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1.1. Sofern der Auftragnehmerin oder ihren Erfüllungsgehilfen an von ihr erstellten Werken oder Teilen davon ein Urheberrecht zusteht und zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, überträgt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehenen und vereinbarten Nutzungsarten das einfach, unbefristete, unwiderrufliche und räumlich sowie inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrechte in dem Umfang, der sich aus dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang der Auftragnehmerin ergibt.

3.1.3. Sämtliche vorgenannten Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung und etwaiger Nachtragsforderungen durch den Auftraggeber auf diesen über.

4. Schlussbestimmungen

4.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen ins Ausland. Vertragssprache ist Deutsch.

4.2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Schwalbach.

4.3. Änderungen oder Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei zwischen den Parteien Einigkeit herrscht, dass E-Mail dieser Form genügt. Gleiches gilt für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

4.4. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbarsein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB davon nicht betroffen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, welche der unwirksamen möglichst nahe kommt und durch welche der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken im Vertrag oder diesen AGB.
             

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Kirchbergstr. 11a
66773 Schwalbach
Telefon: +49 6831 – 488 1130
E-Mail: info@dodlerconsulting.de

  

Stand: Februar 2024

Anhang ./1

Definitionen und Leistungsgegenstände 

Begriffsdefinitionen

Backlink

Ein Link, der von einer Webseite ausgeht und zu einer anderen, externen Webseite führt.

Google-Snippet

Die Vorschau des Inhalts einer Webseite, bestehend aus Title Tag und Meta Description, in den Google-Suchergebnissen.

Keyword

Ein Wort oder eine Wortkombination, die User*innen lt. branchenüblichen Tools mindestens zehnmal im Monat in die Google-Suche eines Landes eingeben.

Linkprofil

Die Gesamtheit aller eingehenden Backlinks einer Webseite.

OnPage

Einzelne Webseiten einer Website betreffend.

OnSite

Die gesamte Website betreffend.

Publisher

Eine Person oder ein Unternehmen, welche bzw. welches für die Veröffentlichung von Inhalten auf Websites verantwortlich ist.

Webseite

Eine einzelne Seite der Website mit eigener URL.

Website

Die Gesamtheit aller Webseiten.

Leistungsgegenstände

Kickoff-Phase

Veranstaltungen zu Beginn eines laufenden Betreuungsverhältnisses, die virtuell oder persönlich stattfinden und zeitlich begrenzt sind. Dabei werden projektrelevante Informationen zwischen Dodler Consulting und dem Kunden ausgetauscht. Es nehmen jene Personen von Dodler Consulting teil, die maßgeblich am Projekt beteiligt sind.

Position Tracking einrichten

Der Prozess, in dem eine festgelegte Anzahl an Keywords, deren Platzierungen auf der Google-Suchergebnisseite eines Landes und eines Geräts für die vereinbarte Website getrackt werden, in einem von Dodler Consulting festgelegten Tool hinterlegt werden. Die maximale Anzahl der getrackten Keywords richtet sich nach dem vereinbarten monatlichen Budget. Pro 1.000 EUR,- Budget werden maximal 10 Keywords getrackt. Der Kunde enthält einen Auszug der getrackten Keywords im Rahmen des Reportings.

Site Audit einrichten

Der Prozess, in dem eine vereinbarte Website bzw. ein Teilbereich davon in einem von Dodler Consulting festgelegten Tool hinterlegt wird, um anschließend technische Veränderungen beobachten zu können.

Reporting einrichten

Der Prozess, in dem ein Bericht zur Beobachtung von Entwicklungen einer Website bzw. eines Teilbereiches davon mit von Dodler Consulting zuvor definierten Kennzahlen und Datenquellen erstellt wird.

Jährliches Statusmeeting

Eine zeitlich begrenzte, virtuelle oder persönliche Veranstaltung, die einmal pro Jahr stattfindet. Dabei besprechen Dodler Consulting und der Kunde die Ausrichtung des Projekts. Das erste jährliche Statusmeeting findet frühestens nach zwölf Projektmonaten statt.

Detailplanung (auch monatliche Strategieentwicklung)

Der Prozess, in dem die individuelle Strategie zur Priorisierung und Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungsgegenstände entwickelt wird. Eine Zusammenfassung davon ist die im Reporting enthaltene Monatsplanung.

Reporting

Das monatliche Aussenden des Reportings. Es enthält die Kennzahlen , die im Projektmonat erbrachten Leistungsgegenstände („Erledigte Aufgaben“) sowie die vorgesehenen Leistungsgegenstände für den Folgemonat („Monatsplanung“).

Technisches Website-Monitoring

Eine mindestens monatlich durchgeführte Überwachung von technischen Veränderungen auf einer vereinbarten Website bzw. einem Teilbereich davon mithilfe eines von Dodler Consulting festgelegten Tools. Fallen beim technischen Website-Monitoring Veränderungen auf, bei denen aus Sicht von Dodler Consulting Handlungsbedarf besteht, wird der Kunde informiert.

Keyword-Recherche (auch Website-Content-Plan)

Eine unsortierte Liste von Keywords zu einem Thema mit diversen Metriken.

Website-Struktur

Eine Liste von URLs mit dazu jeweils gruppierten Keywords.

Redaktionsplan

Eine Liste von URLs mit dazu jeweils gruppierten Keywords mit Priorisierung.

Navigationsvorschlag

Ein formloser Vorschlag, mit welchen Webseiten und Begriffen die Hauptnavigation einer Website aufgebaut werden kann.

Konkurrenzanalyse

Ein Dokument, in dem festgelegte Metriken einer vereinbarten Website mit den gleichen Metriken von nicht mehr als vier festgelegten Konkurrenten verglichen werden. Ein Anspruch auf Aktualisierung besteht nicht.

Technisches SEO-Audit

Ein Dokument mit subjektiven Empfehlungen für technische Veränderungen an einer vereinbarten Website bzw. einem Teilbereich davon. Die Umsetzung der Empfehlungen ist nicht inkludiert.

OnPage-Audit (auch OnPage-Check)

Ein Dokument mit subjektiven Empfehlungen für Veränderungen an einer vereinbarten Website bzw. einem Teilbereich davon. Die Umsetzung der Empfehlungen ist nicht inkludiert.

SEO-Audit (auch vollständiges SEO-Audit)

Ein Dokument, das ein technisches SEO-Audit, ein OnPage-Audit und Anmerkungen zum Linkprofil einer vereinbarten Website bzw. einem Teilbereich davon enthält. Die Umsetzung der Empfehlungen ist nicht inkludiert.

Mockup

Ein visueller Entwurf einer vereinbarten Webseite, der sich am bestehenden Corporate-Design der Website orientieren kann. Die Umsetzung des Design-Vorschlags ist nicht inkludiert. Dodler Consulting bietet keine Revisionen des Mockups.

Kleines Grafik-Set

Ein bis zwei von uns gestaltete Grafiken (z. B. Icons, Diagramme), zur visuellen Unterstützung von Website-Inhalten. Der Kunde erhält die Grafiken als PNG, JPG oder PDF zur Freigabe. Diese werden abschließend in idealer Auflösung für die jeweilige Webseite zur Verfügung gestellt. Offene Dateien (z. B. Illustrator- oder InDesign-Dokumente) zur eigenen Bearbeitung, werden nicht mitgeliefert.

Großes Grafik-Set

Drei bis fünf von uns gestaltete Grafiken (z. B. Infografiken, Checklisten, Vergleiche, Prozessbeschreibungen), zur visuellen Unterstützung von Website-Inhalten. Der Kunde erhält die Grafiken als PNG, JPG oder PDF zur Freigabe. Diese werden abschließend in idealer Auflösung für die jeweilige Webseite zur Verfügung gestellt. Offene Dateien (z. B. Illustrator- oder InDesign-Dokumente) zur eigenen Bearbeitung, werden nicht mitgeliefert.

UX-Check (auch UX- & Usability-Check)

Ein Dokument mit subjektiven Empfehlungen für Veränderungen an einer vereinbarten Website bzw. einem Teilbereich davon, unter Berücksichtigung der grundlegenden Usability- und Design-Regeln. Die Umsetzung der Empfehlungen ist nicht inkludiert.

Seitentypen-Templates

Generische Templates für bestimmte Website-Seitentypen. Der Kunde erhält Zugriff darauf durch einen passwortgeschützten Link zur Ansicht im Browser und als PDF.

Text

Ein auf zuvor definierte Keywords optimierter Text inklusive Google-Snippet. Er wird als Word-Dokument oder Google Doc zur Freigabe an den Kunden gesendet.

Textkorrektur

Die inhaltliche Korrektur durch den Kunden. In maximal zwei Korrekturschleifen überarbeitet Dodler Consulting den Text entsprechend.

Text einpflegen

Der einmalige Prozess des Einpflegens eines Textes in das Backend der Website des Kunden. Die Verantwortung für die Website-Inhalte und das Publizieren von neuem Content liegt beim Kunden.

Überarbeitung und Nachoptimierung

Die inhaltliche Überarbeitung und Optimierung eines bestehenden Texts auf zuvor definierte Keywords. Sie wird als Word-Dokument oder Google Doc zur Freigabe an den Kunden gesendet.

Content-Template

Eine Anleitung für die Erstellung eines suchmaschinenoptimierten Textes, die der Kunde als Word-Dokument oder Google Doc erhält. Dodler Consulting übernimmt keine Verantwortung für die sachgerechte und zeitnahe Umsetzung des Content-Templates oder etwaige Abweichungen von den Empfehlungen auf Seiten des Kunden.

Content-Schulung

Eine einmalige, virtuelle oder persönliche Veranstaltung, bei der ein Content Creator von Dodler Consulting dem Kunden die Vorgehensweise beim Verfassen von suchmaschinenoptimierten Texten erklärt.

Content-Audit

Eine Liste bestehender URLs einer vereinbarten Website bzw. eines Teilbereichs davon. Die Liste enthält Metriken (Impressionen, Klicks etc.), die dem jeweiligen Zweck des Content-Audits entsprechen.

Snippet-Audit

Eine Liste bestehender URLs einer vereinbarten Website bzw. eines Teilbereichs davon, welche die Google-Snippets und dem Zweck entsprechende Metriken (Klickrate, Position etc.) enthält.

Snippet-Optimierung

Ein Dokument, das ausformulierte Google-Snippets (bestehend aus Title Tag und Meta Description) für vereinbarte Webseiten enthält.

Backlinks (auch Backlinkaufbau)

Die gezielte Akquise von Backlinks.

Linkable Asset

Ein Website-Inhalt, der mit dem Ziel erstellt wird, möglichst viele Backlinks zu generieren. Der Kunde erhält das Linkable Asset als Word-Dokument oder Google Doc zur Freigabe. Dodler Consulting übernimmt keine Garantie für die konkrete Anzahl an Links pro Linkable Asset.

Gastartikel

Ein Text, der einen Link zu einer Webseite des Kunden enthält und zur Veröffentlichung an den Publisher einer Website gesendet wird.

Backlink-Analyse

Eine Liste mit Domains, die wir empfehlen zu entwerten. Die Liste ist das Ergebnis einer Untersuchung des Linkprofils einer Website bzw. einem Teilbereich davon mithilfe eines von Dodler Consulting festgelegten Tools.

Linkprofil-Monitoring

Eine mindestens quartalsweise durchgeführte Überwachung des Linkprofils einer Website bzw. einem Teilbereich davon mithilfe eines von Dodler Consulting festgelegten Tools. Besteht nach dem Monitoring aus Sicht von Dodler Consulting Handlungsbedarf, wird der Kunde informiert.

Linkprofil-Audit

Ein Dokument mit subjektiver Einschätzung und Empfehlungen für das Linkprofil einer vereinbarten Website bzw. einem Teilbereich davon. Die Umsetzung der Empfehlungen ist nicht inkludiert.

Verzeichniseinträge-Audit

Eine Erhebung, in wie vielen und in welchen Firmenverzeichnissen und Webkatalogen ein Unternehmen eingetragen ist.

Verzeichniseinträge

Die Eintragung eines Unternehmens in eine vereinbarte Anzahl von Firmenverzeichnissen und Webkatalogen. Dodler Consulting hat keinen Einfluss darauf, ob und wann die jeweiligen Redaktionen die Verzeichniseinträge freischalten und übernimmt daher keine Garantie.

Optimierte Firmenbeschreibung

Eine optimierte Beschreibung eines Unternehmens. Sie umfasst zwischen 500 und 600 Zeichen und wird vorab zur Freigabe an den Kunden gesendet.

Verzeichniseinträge-Reporting

Eine Liste aller Verzeichnisse, in die ein Unternehmen eingetragen wurde.

Paket-Kickoff

Eine einmalige, zeitlich begrenzte, virtuelle oder persönliche Veranstaltung zu Beginn eines Pakets. Es nehmen jene Personen von Dodler Consulting an der Besprechung teil, die maßgeblich am Paket beteiligt sind.

Paket-Abschlussbesprechung

Eine einmalige, zeitlich begrenzte, virtuelle oder persönliche Veranstaltung nach Fertigstellung eines Pakets. Es nehmen jene Personen von Dodler Consulting an der Besprechung teil, die maßgeblich am Paket beteiligt sind.