Screenshot
Ein Screenshot, auch Bildschirmfoto genannt, ist eine digitale Aufnahme des aktuell sichtbaren Bildschirminhalts. Der Begriff stammt aus dem Englischen und setzt sich aus „screen“ (Bildschirm) und „shot“ (Aufnahme) zusammen. In der elektronischen Datenverarbeitung bezeichnet ein Screenshot die fotoähnliche Abbildung dessen, was auf dem Bildschirm zu sehen ist.
Screenshots können auf verschiedenen Geräten erstellt werden. Auf Windows-Computern lässt sich ein Screenshot des gesamten Bildschirms mit der Taste „Druck“ (Print Screen) anfertigen, während die Kombination „Alt + Druck“ nur das aktive Fenster erfasst. Moderne Windows-Versionen bieten zusätzlich das Snipping Tool, mit dem sich gezielt Bildschirmbereiche auswählen lassen.
Auf Android-Smartphones wird üblicherweise die Kombination aus Ein/Aus-Taste und Leiser-Taste verwendet. Bei Samsung-Geräten mit S Pen gibt es zusätzliche Funktionen wie Smart Select oder Screenshot-Notiz. Neuere Smartphones bieten auch die Möglichkeit einer Scrollaufnahme, um längere Inhalte vollständig zu erfassen.
Screenshots werden automatisch im Speicher des Geräts abgelegt oder in die Zwischenablage kopiert, von wo aus sie in Bildbearbeitungsprogramme eingefügt werden können. Sie dienen häufig dazu, Informationen zu dokumentieren, Fehler zu melden oder Inhalte zu teilen, die sonst schwer zu beschreiben wären.
Im Gegensatz zu einem Screen-Capture, der auch Bewegtbilder aufzeichnen kann, ist ein Screenshot immer eine statische Momentaufnahme des Bildschirms.
Unter einem Screenshot (männlich; von engl. [ ], auch Bildschirmfoto; selten Bildschirmabzug, Bildschirmkopie, Snapshot, früher auch Hardcopy) versteht man in der EDV die fotoähnliche Abbildung des aktuellen grafischen Bildschirminhalts oder eines Teils davon. Das Abspeichern erfolgt typischerweise in eine Datei oder die Zwischenablage. Ein Screenshot kann aber auch direkt über einen angeschlossenen Drucker ausgegeben werden. Das Abfotografieren eines Bildschirms mittels einer Kamera wird ebenfalls darunter verstanden. Screenshots können Urheberrechtsprobleme aufwerfen. Eine beliebige Verwendung ist oft aus lizenzrechtlichen Gründen nicht möglich.



Der Begriff Screenshot beschränkt sich dabei nicht nur auf den Bildschirminhalt eines Computers. Auch den Ausdruck der Anzeige eines Messgeräts (z. B. eines Oszilloskops oder eines Spektrumanalysators) bezeichnet man als Screenshot. Früher wurden solche Abbildungen durch Abfotografieren des Monitors erstellt. Dieses Vorgehen kommt auch heute noch vor, zum Beispiel, um einen Screenshot vom BIOS (insbesondere vom POST) oder einem Bluescreen zu erstellen. Dafür gab es spezielle Kamera-Halterungen, die gleichzeitig Streulicht abhielten.